Als Sachverständige bin ich zu einer unabhängigen und objektiven Wertermittlung verpflichtet. Eine marktgerechte Betrachtung ist eine Grundvoraussetzung für die Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks.
Hinweis: Mit Ihrer Beauftragung stimmen Sie einer objektiv und unabhängig durchgeführten Wertermittlung ausdrücklich zu. Persönliche und subjektive Wertvorstellungen werden nicht berücksichtigt.
Egal ob bei einem geplanten Kauf, Verkauf, bei Erbschaftsangelegenheiten oder weiteren wirtschaftlichen Entscheidungen - ein unabhängig und objektiv erstelltes Wertgutachten ist in vielen Situationen notwendig oder empfehlenswert. Gerne erstelle ich Ihnen als Sachverständige für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken ein entsprechendes Gutachten.
Kommen Sie gerne mit Ihrer individuellen Anfrage auf mich zu und wir besprechen genau, was Sie benötigen. Gerne erstellen ich Ihnen dann ein unverbindliches Angebot. Nutzen Sie dazu einfach mein Kontaktformular und ich melde mich sobald wie möglich bei Ihnen zurück.
Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes gemäß § 194 BauGB:
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Für die folgenden Zwecke kann das Vollgutachten geeignet sein:
Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes gemäß § 194 BauGB als Kurzgutachten.
Die schriftliche Ausarbeitung und die Detailtiefe werden hierbei reduziert. Somit entstehen für Sie auch geringere Kosten.
Für private Zwecke ist ein Kurzgutachten gut geeignet, beispielsweise wenn Sie den Verkauf einer Immobilie planen.
Bei Rechtsstreitigkeiten ist in der Regel ein Vollgutachten notwendig. Bitte lassen Sie sich hierbei rechtlich beraten. Gerne stehe ich Ihnen auch zur Verfügung, um Rückfragen und den notwendigen Umfang zu klären.
Mietwertermittlung und sachverständig begründete Einschätzung der Nettokaltmiete für Ihre Immobilie auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Einbezogen werden hierbei insbesondere (jeweils zum festgelegten Zeitpunkt der Mietwertermittlung)
Ihrer Immobilie oder zu bewertender Einheit sowie der örtlich geltende Mietspiegel.
Formulierung einer gutachterlichen Stellungnahme zu einer konkreten Fragestellung.
Dies ist beispielsweise sinnvoll oder erforderlich, wenn
Individuelle Beratung rund um die Wertermittlung. Kommen Sie dazu gerne mit Ihrem Anliegen auf mich zu.
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